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Version vom 13. Mai 2021, 12:50 Uhr

Grundlagenpapier Jugendinformation in der OKJA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Herausgeber: DOJ/AFAJ, Fachgruppe Jugendinformation
Erstveröffentlichung: Juli 2018
Illu Grundlagenpapier Jugendinfo.gif
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Vorwort[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jugendinformation ist eine vielschichtige Aufgabe, die in der Schweiz von ganz unterschiedlichen Akteur*innen auf den verschiedenen Ebenen des Föderalismus getragen und umgesetzt wird. Ein professionelles Selbstverständnis ist vor allem bei den grösseren, eigenständigen Jugendinformationsdienstleistenden vorhanden und orientiert sich an der Europäischen Charta der Jugendinformation ERYICA (2004). Es fehlt jedoch eine gemeinsame, eigene Grundlage für die Schweiz und insbesondere für die Akteur*innen innerhalb der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), welche ebenfalls Jugendinformation betreiben.

Die im Jahr 2011 gegründete Fachgruppe Jugendinformation des Dachverbands Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz DOJ/AFAJ setzt sich aus Fachleuten aus der Kinder- und Jugendförderung zusammen und trifft sich mehrmals im Jahr zu Erfahrungsaustausch, Vernetzung und fachlicher Diskussion. Die Fachgruppe nahm sich Ende 2016 dem Wunsch an, ein Grundlagenpapier Jugendinformation in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erstellen. Bestehende schriftliche Grundlagen, hauptsächlich aus dem deutschsprachigen Ausland, und Erfahrungswissen wurden vereint. Das vorliegende Papier orientiert sich an der DOJ-Grundlagenbroschüre Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz – Grundlagen für Entscheidungsträger und Fachpersonen (2018).

Das vorliegende Grundlagenpapier beschreibt Jugendinformation in der OKJA in der Schweiz und schafft eine Grundlage für die weitere fachliche Entwicklung und Vertiefung sowie für einen geplanten Praxisleitfaden. Eine Erweiterung um den ebenfalls wichtigen Teil Kinderinformation ist angedacht.

Ziele und Zweck dieses Grundlagenpapiers sind:

  1. Informationen und fachliche Orientierung für Akteur*innen der OKJA zum Thema Jugendinformation bieten.
  2. Stärken des professionellen Selbstverständnisses und der Haltung von Jugendarbeitenden, die im Handlungsfeld Jugendinformation tätig sind – sowohl bei kleineren als auch grösseren Institutionen und Stellen.
  3. Fachpersonen und Jugendarbeitenden Argumente liefern, um die Wichtigkeit von Jugendinformation aufzuzeigen.
  4. Fachpersonen und Jugendarbeitenden Argumente bieten, um in der Öffentlichkeit und bei politischen Entscheidungsträger*innen einen Auftrag für Jugendinformation einzufordern.

 

Ausgangslage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Übergang vom Kindes- zum Erwachsenenalter ist für Jugendliche ein herausfordernder Schritt mit zahlreichen Lebens- und Entwicklungsaufgaben. Jugendinformation kann Jugendliche dabei unterstützen, für sie wichtige Entscheidungen zu treffen und am Gesellschaftssystem möglichst selbstbestimmt, aufgeklärt und erfüllend teilzunehmen.

Rechtliche Grundlage

Das Recht auf Information ist Teil der UN-Kinderrechtskonvention (Konvention über die Rechte des Kindes 1989), die seit 1997 auch für die Schweiz gilt. Kinder und Jugendliche haben das Recht sich Informationen auch über die Staatsgrenzen hinaus zu beschaffen, weiterzugeben und zu verwerten. Die Kinderrechtskonvention berücksichtigt den Einfluss der Massenmedien und nimmt die Vertragsstaaten in die Pflicht, die Verbreitung von Informationen zu fördern, welche für Kinder und Jugendliche von sozialem und kulturellem Nutzen sind. Sie ist von der Überzeugung getragen, dass der positive Einfluss der Medien grösser ist als der negative; positiv, weil Jugendliche somit weltweit schnell und unkompliziert zu viel Informationen über für sie relevante Themen gelangen. Gleichzeitig gilt es gemäss der UN-Kinderrechtskonvention Kinder und Jugendliche vor Gefahren durch die Medien,  beispielsweise nicht altersgerechte, gewaltverherrlichende Inhalte, Cybermobbing oder Sucht, zu schützen. Jugendinformation soll die Entwicklung von Jugendlichen fördern und auf ein selbstverantwortetes Leben vorbereiten.
Im schweizerischen Recht gewährleistet Art. 16 der Bundesverfassung zusätzlich die Meinungs- und Informationsfreiheit; d. h. Jugendliche dürfen sich Meinungen bilden und weitergeben sowie Informationen über die Staats- und Territorialgrenze hinaus einholen.

Digitalisierung

Das Leben der meisten Jugendlichen ist heute stark von Medien durchdrungen – ihre Lebenswelt ist mediatisiert (Krotz 2001). Jugendliche haben immer und überall Zugriff auf eine nie dagewesene Fülle an Information. Die JAMES-Studie 2016 (Waller et al. 2016) zeigt auf, dass 83% aller Jugendlichen sich täglich oder mehrmals in der Woche mittels Suchmaschinen auf Informationssuche begeben. 78% nutzen regelmässig Videoportale als Informationsquellen, 38 % Nachrichtenportale. Laut Shell-Jugendstudie 2015 (Albert et al. 2015) suchen 42% aller befragten Jugendlichen mindestens einmal täglich nach relevanten Informationen. Dies zeigt deutlich, dass Jugendliche das Bedürfnis haben, sich zu informieren. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Gesellschaft sind potentialfördernde Informationen für Jugendliche heute daher wichtiger als je zuvor.

Jugendinformation – Begriffs- und Positionsbestimmung innerhalb der OKJA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jugendinformation in der Schweiz ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den weiteren Anspruchsgruppen Zugang zu thematisch, zielgruppen- und interessensspezifisch aufbereiteter und verifizierter Information sowie Unterstützung bei der Orientierung und der Selbsthilfe. Dies erhöht die Handlungsfähigkeit und die Selbstwirksamkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Jugendinformation unterstützt sie in ihrer sozialen Integration und dabei sich zu kreativen und aktiven Teilnehmenden unserer Gesellschaft zu entwickeln.

Jugendinformation ist ein Teilbereich der informellen Bildung und stellt eine Querschnittsaufgabe verschiedener Akteur*innen dar, welche sowohl im Bereich der OKJA als auch in anderen Bereichen angesiedelt sind. Im vorliegenden Grundlagenpapier wird Jugendinformation im Kontext der OKJA betrachtet. Die OKJA nimmt dank ihren Grundprinzipien – Offenheit, Freiwilligkeit, Bildung, Partizipation, Niederschwelligkeit und lebensweltliche Orientierung (DOJ/AFAJ 2018)  – und der daraus abgeleiteten bedürfnisorientierten, informellen und zielgruppennahen Arbeitsweise eine zentrale Rolle in der Jugendinformation ein.

Ziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Anlehnung an die Kernziele der OKJA (DOJ/AFAJ 2018) verfolgt Jugendinformation folgende Ziele.

Jugendliche und junge Erwachsene:

  • bringen sich dank Informations- und Kommunikationsressourcen ihren eigenen Vorstellungen entsprechend in die Gesellschaft ein und gestalten diese mit.
  • finden relevante Informationen, beurteilen deren Vertrauenswürdigkeit und setzen die gewonnenen Erkenntnisse zielgerichtet ein. Dies umfasst sämtliche Lebensbereiche wie Freizeit, Bildung, Beruf, politische und kulturelle Teilhabe, Gesundheit, Beziehungen und Sexualität.
  • setzen die globale Vernetzung dazu ein, um aufgrund ihres sozioökonomischen und kulturellen Hintergrunds auftretenden Herausforderungen zu begegnen.
  • nutzen Informationsressourcen um ihre politischen, religiösen und gesellschaftlichen Wertvorstellungen differenziert zu entwickeln.
  • lernen Techniken und Gestaltungsmöglichkeiten für den Einsatz von Medien wie Film, Animation, Fotografie, Game-Entwicklung, Programmierung usw. kennen. Sie nutzen Medien als kreative und künstlerische Ausdrucks- und Kommunikationsform.
  • sind befähigt in Krisensituationen frühzeitig Unterstützung zu finden.
  • finden Informationen für eine bereichernde, erfüllende und gesunde Lebensgestaltung.
  • erlernen individuell einen lebensfördernden Umgang mit Medien.
  • nutzen mediale Kommunikationskanäle nach eigenem Empfinden sinnvoll und konstruktiv für ihr Sozialleben und können mit den Herausforderungen medialer Kommunikation umgehen.

Anspruchsgruppen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Akteur*innen der Jugendinformation bewegen sich in einem Tätigkeitsfeld mit einer Vielzahl von potentiellen Anspruchsgruppen:

Jugendliche und junge Erwachsene

Jugendliche und junge Erwachsene, also Menschen im Alter zwischen 12 und 25 Jahren. Es handelt sich dabei um die primäre Zielgruppe von Jugendinformation. Für einzelne Angebote der Jugendinformation macht es Sinn, das Zielgruppenalter enger zu begrenzen oder über die genannte Altersspanne auszuweiten.

Auftraggeber*innen und Trägerschaften

Primär politische Behörden auf der Ebene Gemeinde, aber auch auf den Stufen Bund und Kanton; kirchliche Behörden; nicht gewinnorientierte Organisationen; private Unternehmen und Privatpersonen.

Institutionelle Partner*innen

Fachstellen und -gremien, Beratungsstellen, Schulen, Schulsozialarbeit, soziale Dienste der Gemeinden, Vereine, Verbände, verbandliche Jugendarbeit, kirchliche Jugendarbeit, Bibliotheken, private Unternehmen, Hochschulen, fachliche Netzwerke und weitere Akteur*innen der Kinder- und Jugendförderung und aus den Bereichen Freizeit, Gesundheit und Soziales.

Bezugspersonen

Weitere Bezugspersonen wie Eltern und Erziehungsberechtigte, Fachleute von Fach- und Beratungsstellen, Lehrpersonen, Schulsozialarbeiter*innen, Berufsbildende, Freiwillige in Jugendverbänden und -vereinen, Senior*innen sowie Politiker*innen. Einige Mitglieder dieser Anspruchsgruppe sind wichtig als Multiplikator*innen oder profitieren selbst vom Wissen und den Angeboten der Jugendinformation für ihren persönlichen und professionellen Umgang mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie stellen die sekundäre Zielgruppe von Jugendinformation dar.

Aufgaben und Angebote[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jugendinformation kann, je nach vorhandenen Ressourcen und lokalen Gegebenheiten, strukturell unterschiedlich ausgestaltet sein und verschiedene Themenbereiche umfassen. Sie kann sowohl in bestehende, stationäre oder mobile Angebote der OKJA integriert sein oder in einer eigenständigen Struktur erscheinen.

Information aufbereiten

Akteur*innen bereiten Information auf, indem sie diese auf ihrem eigenen Fachwissen basierend erstellen oder aus bestehenden, externen Quellen nach einer Prüfung zusammenstellen. Diese externen Ressourcen sind typischerweise Fachstellen oder andere Anspruchsgruppen. Die Inhalte von Jugendinformation können ein breites Themenspektrum abdecken.

Informationen vermitteln

Aufbereitete Information wird von den Akteur*innen (aktiv) den übrigen Anspruchsgruppen vermittelt oder (passiv) zur Verfügung gestellt. Zudem können Strukturen geschaffen werden, welche den Austausch mit, innerhalb und zwischen den Zielgruppen fördern.

Informationsvermittlung kann auf verschiedene Arten erfolgen: Information, Beratung, Anleitung, Unterstützung, Hilfestellung, Betreuung und Training sowie Vernetzung und Empfehlung von Fachstellen (Triage) (ERYICA 2004). Informationen können physisch, digital oder persönlich vermittelt werden, mittels Instrumente oder Angebote, welche dafür bereitgestellt oder adaptiert werden. Insbesondere digitale Medien können einen regionalen, überregionalen oder noch breiteren Fokus haben. Bei Aufbau und Betrieb von Angeboten der Jugendinformation ist die Orientierung am und die Einbettung in den jeweiligen Sozialraum inklusive Vernetzung mit den vorhandenen Strukturen wichtig.

Informationskompetenz fördern

Die Informationskompetenz der primären Zielgruppe wird gefördert, damit diese sich selbst informieren kann. Dies beinhaltet unter anderem den praktischen Umgang mit digitalen Medien und die Wissensvermittlung zur kritischen Abwägung des Wahrheitsgrades der gewonnenen Informationen.

 

Prinzipien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Folgenden werden die Prinzipien der Jugendinformation erläutert. Sie bauen auf den Grundprinzipien der OKJA – Offenheit, Freiwilligkeit, Bildung, Partizipation, Niederschwelligkeit und lebensweltliche Orientierung – auf (DOJ/AFAJ 2018).

Jugendinformation...

  • richtet sich nach den Bedürfnissen und Interessen der Zielgruppen, insbesondere der primären Zielgruppe.
  • deckt alle Themen ab, die Jugendliche und junge Erwachsene interessieren, und aktualisiert und erweitert diese laufend.
  • ist leicht zugänglich und niederschwellig nutzbar, im Sinne von möglichst
    • kostenlos;
    • ohne Terminvereinbarung;
    • zu Öffnungszeiten, die sich nach den Lebensgewohnheiten der Zielgruppen richten;
    • in einfacher, verständlicher Sprache und möglichst mehrsprachig;
    • an Orten präsent, an welchen sich die Zielgruppen aufhalten (physisch und virtuell);
    • über zeitgemässe, zielgruppengerechte Kanäle;
    • barrierefrei.
    • ist unabhängig und neutral, im Sinne von frei von religiösem, politischem, ideologischem und kommerziellem Einfluss.
  • bietet eine Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben und eine Grundlage für die Förderung der Informationskompetenz.
  • ist attraktiv, lustvoll und nicht stigmatisierend.
  • steht allen offen, unabhängig von Status, Herkunft, Religion und Geschlecht.
  • begünstigt den Dialog innerhalb und zwischen den Zielgruppen, indem sie die Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung Jugendlicher und junger Erwachsener ermöglicht sowie deren Ressourcen nutzt und anderen zugänglich macht. Durch Beteiligung identifiziert sich die Zielgruppe mit ihren Themen; Demokratie und Engagement wird gefördert und somit auch Eigen- und Fremdverantwortung. Form und Grad der Partizipation wird für jedes Angebot individuell bestimmt.
  • ist ein freiwilliges Angebot und wird von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihrer Freizeit wahrgenommen; der Gedanke der Selbstbestimmung steht im Vordergrund.
  • wird von dafür geschultem Personal in professioneller Form ermöglicht.

Eine ausführlichere Sammlung an Prinzipien für Jugendinformationsstellen und -dienste findet sich in der Europäischen Charta der Jugendinformation (ERYICA 2004) und den Prinzipien für Online-Jugendinformation (ERYICA 2009).

 

Weiterführende Publikationen des DOJ[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz. Grundlagen für Entscheidungsträger*innen und Fachpersonen, 2018

Quali-Tool. Qualität in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Leitfaden und Webseite, 2016,
quali-tool.ch

Kinder- und Jugendförderung als Quer¬schnittaufgabe, Grundlagen und Empfehlung für kommunale Entscheidungsträger/innen, 2016

Grundlagenpapier Aufsuchende Jugendarbeit, 2017

Religiöse Organisationen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Empfehlungen des Dachverbandes offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz, 2016

Empfehlungen zur Vergabe von Aufträgen zur Entwicklung und Umsetzung von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an Dritte, 2016

Grundlagenpapier Mädchenarbeit in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, 2012

Leitlinien zur Zusammenarbeit mit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, 2008

Jugendparlamente und OKJA: Erfolgreiche Zusammenarbeit, 2015

→ Diese Publikationen sowie weiteres Informationsmaterial finden sich auf doj.ch > Publikationen und können dort bestellt werden.

Literaturverzeichnis/Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Albert, M.; Hurrelmann, K. & Quenzel, G. (Hrsg.) (2015): Jugend 2015: eine pragmatische Generation im Aufbruch (Originalausgabe). Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main.

DOJ/AFAJ (2018): Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz. Grundlagen für Entscheidungsträger*innen und Fachpersonen.

ERYICA (2004): Europäische Charta der Jugendinformation.

ERYICA (2009): Prinzipien für Online-Jugendinformation. Rotterdam.

Waller, G., Willemse, I., Genner, S., Suter, L., & Süss, D. (2016): JAMES – Jugend, Aktivitäten, Medien – Erhebung Schweiz. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Zürich.

Konvention über die Rechte des Kindes (1989). Vereinigte Nationen.

Krotz, F.; Hepp, A. & DFG Schwerpunktprogramm 1505--Mediatisierte Welten (Hrsg.) (2012): Mediatisierte Welten: Forschungsfelder und Beschreibungsansätze. Springer VS, Wiesbaden.

Autor*innen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dave Buschor, JOB SHOP/INFO SHOP – Anlaufstelle für Jugendliche, OJA Zürich
Natasa Zubcic, Jugendarbeit St. Margrethen
Rafael Freuler, Jugendinfo Winterthur
Samuel Gilgen, Fachstellenleiter jugend.gr – Dachverband Kinder- und Jugendförderung Graubünden

Fachgruppe Jugendinformation des DOJ/AFAJ