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Erstveröffentlichung: August 2021
 
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Der Dachverband Offene Kinder und Jugendarbeit Schweiz DOJ hat von 2019 bis 2021 am partizipativ erarbeiteten [https://www.netzwerk-kinderrechte.ch/resources/NKS_2021_Kinder-und-Jugendbericht4.pdf Kinder- und Jugendbericht] des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zuhanden der Vereinten Nationen (UNO) mitgewirkt. In der Vorbereitung und der Zusammenarbeit mit Pilotgemeinden hat sich herausgestellt, dass den Fachpersonen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) spezifische Grundlagen und Hilfsmittel fehlen, um die Kinderrechte in ihrem Arbeitsalltag einzubeziehen. Daher entstand die Idee dieser Fachpublikation, welche der DOJ in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Kinderrechte Schweiz, punkto Eltern, Kinder & Jugendliche und der Stiftung Pro Juventute Schweiz erarbeitete.  
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Der Dachverband Offene Kinder und Jugendarbeit Schweiz DOJ hat von 2019 bis 2021 am partizipativ erarbeiteten <span class="external">[https://www.netzwerk-kinderrechte.ch/resources/NKS_2021_Kinder-und-Jugendbericht4.pdf Kinder- und Jugendbericht]</span> des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zuhanden der Vereinten Nationen (UNO) mitgewirkt. In der Vorbereitung und der Zusammenarbeit mit Pilotgemeinden hat sich herausgestellt, dass den Fachpersonen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) spezifische Grundlagen und Hilfsmittel fehlen, um die Kinderrechte in ihrem Arbeitsalltag einzubeziehen. Daher entstand die Idee dieser Fachpublikation, welche der DOJ in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Kinderrechte Schweiz, punkto Eltern, Kinder & Jugendliche und der Stiftung Pro Juventute Schweiz erarbeitete.  
  
 
Es ist wichtig und notwendig die Kinderrechte nicht nur als theoretische Grundlage der OKJA zu sehen, sondern diese auch in der Praxis zu vermitteln. Die vorliegenden Empfehlungen schliessen die Lücke zwischen Theorie und Praxis und bietet den Fachpersonen der OKJA praxisbezogene Ideen und Anregungen, um die Kinderrechte besser zu verstehen und umzusetzen, sowie den Kindern und Jugendlichen Wissen darüber zu vermitteln. So können sie Kindern und Jugendlichen beispielsweise Mitwirkungsmöglichkeiten ermöglichen, sowohl in der OKJA wie auch im gesellschaftlichen Leben.  
 
Es ist wichtig und notwendig die Kinderrechte nicht nur als theoretische Grundlage der OKJA zu sehen, sondern diese auch in der Praxis zu vermitteln. Die vorliegenden Empfehlungen schliessen die Lücke zwischen Theorie und Praxis und bietet den Fachpersonen der OKJA praxisbezogene Ideen und Anregungen, um die Kinderrechte besser zu verstehen und umzusetzen, sowie den Kindern und Jugendlichen Wissen darüber zu vermitteln. So können sie Kindern und Jugendlichen beispielsweise Mitwirkungsmöglichkeiten ermöglichen, sowohl in der OKJA wie auch im gesellschaftlichen Leben.  
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Die Empfehlungen erleichtern den Fachpersonen den Zugang zur Kinderrechtskonvention, vermitteln Wissen dazu und stellen fachliche und methodische Zusammenhänge zur OKJA her. Nach dem ersten, theoretischen Teil über die Kinderrechtskonvention und die wichtigsten Kinderrechte geht es im zweiten Teil um praktische Umsetzungsmöglichkeiten. Ausserdem liefert diese Fachpublikation Hinweise zu weiterführenden Informationen.
 
Die Empfehlungen erleichtern den Fachpersonen den Zugang zur Kinderrechtskonvention, vermitteln Wissen dazu und stellen fachliche und methodische Zusammenhänge zur OKJA her. Nach dem ersten, theoretischen Teil über die Kinderrechtskonvention und die wichtigsten Kinderrechte geht es im zweiten Teil um praktische Umsetzungsmöglichkeiten. Ausserdem liefert diese Fachpublikation Hinweise zu weiterführenden Informationen.
  
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==Grundlagen der Kinderrechte==
 
==Grundlagen der Kinderrechte==
 
«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren», so lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Verabschiedet hat ihn die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) im Jahr 1948. Das reichte aber nicht aus, um zu gewährleisten, dass allen Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft oder Religionszugehörigkeit dieselben grundlegenden Rechte zugestanden wurden. Erst 1978 forderte eine UN-Konvention etwa, dass die Menschenrechte vorbehaltslos auch für Frauen zu gelten haben. Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der UNO ausserdem die Kinderrechtskonvention, um auch dem verletzlichsten Teil der Menschen den Schutz ihrer Rechte zu sichern. Seither gilt der 20. November als «Internationaler Tag der Kinderrechte».  
 
«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren», so lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Verabschiedet hat ihn die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) im Jahr 1948. Das reichte aber nicht aus, um zu gewährleisten, dass allen Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft oder Religionszugehörigkeit dieselben grundlegenden Rechte zugestanden wurden. Erst 1978 forderte eine UN-Konvention etwa, dass die Menschenrechte vorbehaltslos auch für Frauen zu gelten haben. Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der UNO ausserdem die Kinderrechtskonvention, um auch dem verletzlichsten Teil der Menschen den Schutz ihrer Rechte zu sichern. Seither gilt der 20. November als «Internationaler Tag der Kinderrechte».  
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Die OKJA begleitet, unterstützt und fördert Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Selbstständigkeit. In der Schweiz ist sie in den Gemeinden Drehscheibe sowie Anlauf- und Beratungsstelle für alle Akteur*innen der Kinder- und Jugendförderung. Sie versteht sich als wichtige Akteurin der ausserschulischen Bildung. Als Teil der Sozialen Arbeit vertreten die Fachpersonen die Menschenrechtsprofession im Bereich Kinder und Jugend.
 
Die OKJA begleitet, unterstützt und fördert Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Selbstständigkeit. In der Schweiz ist sie in den Gemeinden Drehscheibe sowie Anlauf- und Beratungsstelle für alle Akteur*innen der Kinder- und Jugendförderung. Sie versteht sich als wichtige Akteurin der ausserschulischen Bildung. Als Teil der Sozialen Arbeit vertreten die Fachpersonen die Menschenrechtsprofession im Bereich Kinder und Jugend.
  
[[Datei:Kinder und Jugendliche.jpg|alternativtext=Illustration einiger Grundsätze der OKJA mit besonderem Bezug zu den Kinderrechten|zentriert|mini|800x800px|Illustration: DOJ/AFAJ, Roman Hartmann]]
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Die OKJA stellt basierend auf ihren Grundsätzen Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche im Gemeinwesen sicher und hat daher als wichtige Akteurin bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und als Initiatorin von Mitwirkungsverfahren von Kindern und Jugendlichen für Gemeinden und Städte eine zentrale Funktion inne.
 
Die OKJA stellt basierend auf ihren Grundsätzen Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche im Gemeinwesen sicher und hat daher als wichtige Akteurin bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und als Initiatorin von Mitwirkungsverfahren von Kindern und Jugendlichen für Gemeinden und Städte eine zentrale Funktion inne.
  
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Kinderlobby Schweiz nennt zehn wesentliche Kinderrechte, die auch für den Tätigkeitsbereich der OKJA relevant sind (Quelle: [https://www.kinderlobby.ch/deutsch/kinderrechte/kinder-haben-rechte/ Kinderlobby Schweiz]). Diese Liste dient als Einstieg und kann jederzeit ergänzt werden.
 
Kinderlobby Schweiz nennt zehn wesentliche Kinderrechte, die auch für den Tätigkeitsbereich der OKJA relevant sind (Quelle: [https://www.kinderlobby.ch/deutsch/kinderrechte/kinder-haben-rechte/ Kinderlobby Schweiz]). Diese Liste dient als Einstieg und kann jederzeit ergänzt werden.
  
[[Datei:Kinderrechtebaum.jpg|alternativtext=10 wichtige Kinderrechte, gemäss Kinderlobby Schweiz|zentriert|mini|800x800px|Illustration: DOJ/AFAJ, Roman Hartmann]]
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[[Datei:Kinderrechtebaum.jpg|alternativtext=10 wichtige Kinderrechte, gemäss Kinderlobby Schweiz|mini|800x800px|Illustration: DOJ/AFAJ, Roman Hartmann|links]]
  
 
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Für Kinder und Jugendliche finden sich gute Zusammenfassungen in einfacher Sprache beispielsweise auf den Webseiten von Unicef, éducation21 und Pro Juventute oder auf YouTube ([https://wiki.doj.ch/wiki/Empfehlungen-Kinderrechte-OKJA#Literatur_und_Hilfsmittel Literatur und Hilfsmittel]).
 
 
Für Kinder und Jugendliche finden sich gute Zusammenfassungen in einfacher Sprache beispielsweise auf den Webseiten von Unicef, éducation21 und Pro Juventute oder auf YouTube ([[Literatur und Hilfsmittel]]).
 
  
 
==In der Praxis==
 
==In der Praxis==
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'''Kindergerechtigkeitscheck des Netzwerks Kinderrechte Schweiz'''
 
'''Kindergerechtigkeitscheck des Netzwerks Kinderrechte Schweiz'''
  
Diese Checkliste für eine kindergerechte Verwaltung ist auf die politischen Behörden ausgerichtet, liefert aber wichtige allgemeine Fragen zu kindergerechten Dienstleistungen. Der Fragebogen zur Vor- und Hauptuntersuchung bietet grundlegende Hinweise zur Standortbestimmung. [http://www.kinderrechte.ch/de/unterstuetzung/kampagnenmaterial/ Link]
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Diese Checkliste für eine kindergerechte Verwaltung ist auf die politischen Behörden ausgerichtet, liefert aber wichtige allgemeine Fragen zu kindergerechten Dienstleistungen. Der Fragebogen zur Vor- und Hauptuntersuchung bietet grundlegende Hinweise zur Standortbestimmung. [https://www.netzwerk-kinderrechte.ch/resources/Kampagne-Kinderrechte-Leitfaden-DT.pdf Link]
  
 
'''Instrument zur Qualitätssicherung'''
 
'''Instrument zur Qualitätssicherung'''
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Die Kinderfreundlichkeit einer Gemeinde zeigt sich darin, wie die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung, Gleichbehandlung und Anhörung in Bereichen wie Schule, Verwaltung, Gesundheit, Freizeit und Wohnen usw. umgesetzt werden. Der Fragekatalog dieser Initiative von UNICEF bietet Anregung zu Kriterien und Messwerten. [https://www.unicef.ch/de/unsere-arbeit/schweiz-liechtenstein/kinderfreundliche-gemeinde Link]
 
Die Kinderfreundlichkeit einer Gemeinde zeigt sich darin, wie die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung, Gleichbehandlung und Anhörung in Bereichen wie Schule, Verwaltung, Gesundheit, Freizeit und Wohnen usw. umgesetzt werden. Der Fragekatalog dieser Initiative von UNICEF bietet Anregung zu Kriterien und Messwerten. [https://www.unicef.ch/de/unsere-arbeit/schweiz-liechtenstein/kinderfreundliche-gemeinde Link]
  
<blockquote>'''''Exkurs: Das Tripelmandat der Sozialen Arbeit'''''
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<blockquote>'''''Exkurs: Das Tripelmandat der Sozialen Arbeit''''': ''Fachpersonen der OKJA stehen als Sozialarbeitende im Spannungsverhältnis zwischen drei Mandaten. Das erste Mandat beinhaltet die Arbeit mit der Zielgruppe (Befähigung, Unterstützung der Kinder und Jugendlichen). Das zweite Mandat betrifft die Ansprüche und den Auftrag der Gemeinde als Arbeitgeber. Das dritte Mandat umfasst die Verantwortung gegenüber der Profession (Menschenrechte, Berufskodex, Professionstheorien) und ist in Bezug auf die Haltungsfrage und das politische Engagement für die Kinderrechte von grosser Bedeutung. Dieses Tripelmandat, wie es von Staub-Bernasconi formuliert wird, macht die Soziale Arbeit zur Menschenrechtsprofession und verdeutlicht die Verantwortung der Fachpersonen der OKJA, Lobbyarbeit für die Kinderrechtskonvention zu machen (Staub-Bernasconi 2018).''&nbsp;</blockquote>
 
 
''Fachpersonen der OKJA stehen als Sozialarbeitende im Spannungsverhältnis zwischen drei Mandaten. Das erste Mandat beinhaltet die Arbeit mit der Zielgruppe (Befähigung, Unterstützung der Kinder und Jugendlichen). Das zweite Mandat betrifft die Ansprüche und den Auftrag der Gemeinde als Arbeitgeber. Das dritte Mandat umfasst die Verantwortung gegenüber der Profession (Menschenrechte, Berufskodex, Professionstheorien) und ist in Bezug auf die Haltungsfrage und das politische Engagement für die Kinderrechte von grosser Bedeutung. Dieses Tripelmandat, wie es von Staub-Bernasconi formuliert wird, macht die Soziale Arbeit zur Menschenrechtsprofession und verdeutlicht die Verantwortung der Fachpersonen der OKJA, Lobbyarbeit für die Kinderrechtskonvention zu machen (Staub-Bernasconi 2018).''</blockquote>&nbsp;
 
 
 
 
=== Konkrete Umsetzung und Beispiele ===
 
=== Konkrete Umsetzung und Beispiele ===
 
Der niederschwellige und offene Kontext der OKJA bietet den Fachpersonen die Möglichkeit mit den Kindern und Jugendlichen auf spielerische und kreative Art und Weise selbst ein abstraktes Thema wie die Kinderrechtskonvention zu thematisieren. Am einfachsten gelingt dies mit dem Thema Partizipation oder Mitbestimmung, wie in Artikel 12 der Kinderrechtskonvention explizit erwähnt. Doch auch die anderen Rechte können in Angeboten der OKJA vermittelt und gefördert werden.
 
Der niederschwellige und offene Kontext der OKJA bietet den Fachpersonen die Möglichkeit mit den Kindern und Jugendlichen auf spielerische und kreative Art und Weise selbst ein abstraktes Thema wie die Kinderrechtskonvention zu thematisieren. Am einfachsten gelingt dies mit dem Thema Partizipation oder Mitbestimmung, wie in Artikel 12 der Kinderrechtskonvention explizit erwähnt. Doch auch die anderen Rechte können in Angeboten der OKJA vermittelt und gefördert werden.
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In den Angeboten und Aktivitäten der OKJA findet Förderung der Kinderrechte im Regelbetrieb bereits implizit statt: Der freiwillige Kontext der OKJA und die tragfähigen Beziehungen zwischen den Fachpersonen und den Kindern und Jugendlichen ermöglichen es, heikle Themen anzusprechen, etwa Konsum von Rauschmitteln, Sexualität und psychisches Wohlbefinden. In den Räumlichkeiten der OKJA wird die Gesundheitskompetenz der Kinder und Jugendlichen gefördert, zum Beispiel durch gemeinsames Kochen und Essen oder durch Bewegungsangebote.  
 
In den Angeboten und Aktivitäten der OKJA findet Förderung der Kinderrechte im Regelbetrieb bereits implizit statt: Der freiwillige Kontext der OKJA und die tragfähigen Beziehungen zwischen den Fachpersonen und den Kindern und Jugendlichen ermöglichen es, heikle Themen anzusprechen, etwa Konsum von Rauschmitteln, Sexualität und psychisches Wohlbefinden. In den Räumlichkeiten der OKJA wird die Gesundheitskompetenz der Kinder und Jugendlichen gefördert, zum Beispiel durch gemeinsames Kochen und Essen oder durch Bewegungsangebote.  
  
Art. 24 KRK, Gesundheit
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🗸 Art. 24 KRK, Gesundheit
  
Art. 33 KRK, Schutz vor Rauschmitteln  
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🗸 Art. 33 KRK, Schutz vor Rauschmitteln  
  
 
Die OKJA bietet Kindern und Jugendlichen einen wichtigen Freiraum, ohne oder mit wenig Vorgaben, Anforderungen und Erwartungen. Sie stellt einen Ort dar, an dem auch Ruhe, Entspannung und Erholung möglich sind und als wertvoll anerkannt werden.  
 
Die OKJA bietet Kindern und Jugendlichen einen wichtigen Freiraum, ohne oder mit wenig Vorgaben, Anforderungen und Erwartungen. Sie stellt einen Ort dar, an dem auch Ruhe, Entspannung und Erholung möglich sind und als wertvoll anerkannt werden.  
  
Art. 31 KRK, Ruhe, Freizeit und Erholung  
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🗸 Art. 31 KRK, Ruhe, Freizeit und Erholung  
  
 
Durch die Offenheit und Niederschwelligkeit ihrer Angebote ist die OKJA ein wichtiger Ort der ausserschulischen, informellen und non-formalen Bildung und fördert die Sozialkompetenzen. Dadurch leistet sie einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung und Entfaltung der Gesellschaftsfähigkeit junger Menschen.  
 
Durch die Offenheit und Niederschwelligkeit ihrer Angebote ist die OKJA ein wichtiger Ort der ausserschulischen, informellen und non-formalen Bildung und fördert die Sozialkompetenzen. Dadurch leistet sie einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung und Entfaltung der Gesellschaftsfähigkeit junger Menschen.  
  
Art. 28 und 29 KRK, Recht auf Bildung und Ausbildung
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🗸 Art. 28 und 29 KRK, Recht auf Bildung und Ausbildung
  
 
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit fördert daher grundsätzlich die Umsetzung der Kinderrechte. Es lohnt sich, diese Arbeit zu dokumentieren und für Gemeinden und die Öffentlichkeit sichtbar zu machen.
 
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit fördert daher grundsätzlich die Umsetzung der Kinderrechte. Es lohnt sich, diese Arbeit zu dokumentieren und für Gemeinden und die Öffentlichkeit sichtbar zu machen.
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Eine andere Gemeinde veranstaltete mit Jugendlichen einen Workshop. Im Anschluss gestalteten die Jugendlichen gemeinsam ein Bild, welches die Kinderrechte darstellt, und haben sich auf dem Bild selbst verortet: Wo stehe ich in Bezug auf meine Rechte? Wie stark werden diese respektiert? Dadurch wurden nicht nur die Teilnehmenden sensibilisiert, sondern auch alle Personen, welche sich das Bild ansahen.  
 
Eine andere Gemeinde veranstaltete mit Jugendlichen einen Workshop. Im Anschluss gestalteten die Jugendlichen gemeinsam ein Bild, welches die Kinderrechte darstellt, und haben sich auf dem Bild selbst verortet: Wo stehe ich in Bezug auf meine Rechte? Wie stark werden diese respektiert? Dadurch wurden nicht nur die Teilnehmenden sensibilisiert, sondern auch alle Personen, welche sich das Bild ansahen.  
  
Weitere Anregungen und Tipps finden sich unter [[Literatur und Hilfmittel]].  
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Weitere Anregungen und Tipps finden sich unter [https://wiki.doj.ch/wiki/Empfehlungen-Kinderrechte-OKJA#Literatur_und_Hilfsmittel Literatur und Hilfmittel].&nbsp;  
 
 
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==Fazit==
 
==Fazit==
 
Die OKJA soll ein Ort sein, an dem Kinderrechte erfahrbar und Partizipation erlebbar sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Fachpersonen die Kinderrechte kennen und deren Umsetzung als Teil ihres Auftrags wahrnehmen. Es geht um Fachwissen, das Reflektieren der eigenen Haltung, politisches Engagement und Kinder- und Jugendförderung.
 
Die OKJA soll ein Ort sein, an dem Kinderrechte erfahrbar und Partizipation erlebbar sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Fachpersonen die Kinderrechte kennen und deren Umsetzung als Teil ihres Auftrags wahrnehmen. Es geht um Fachwissen, das Reflektieren der eigenen Haltung, politisches Engagement und Kinder- und Jugendförderung.
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Die OKJA ist als Teil der Sozialen Arbeit eine Menschenrechtsprofession. Fachpersonen sind aufgefordert ihre Möglichkeiten nutzen, auf Politik und Verwaltung Einfluss zu nehmen und die Kinderrechte zu stärken.
 
Die OKJA ist als Teil der Sozialen Arbeit eine Menschenrechtsprofession. Fachpersonen sind aufgefordert ihre Möglichkeiten nutzen, auf Politik und Verwaltung Einfluss zu nehmen und die Kinderrechte zu stärken.
  
[[Datei:Querschnittaufgabe.jpg|alternativtext=|zentriert|mini|800x800px|Illustration: DOJ/AFAJ, Roman Hartmann]]
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==Literatur und Hilfsmittel==
 
==Literatur und Hilfsmittel==
 
'''Literatur'''
 
'''Literatur'''
* DOJ/AFAJ (2018): Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz. Grundlagen für Entscheidungsträger*innen und Fachpersonen, Bern.
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* DOJ/AFAJ (2018): [https://doj.ch/wp-content/uploads/Grundlagenbrosch.DOJ_2018_web.pdf Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz. Grundlagen für Entscheidungsträger*innen und Fachpersonen], Bern.
* Castelli Patrizia und Wyss Stefanie: Kinderrechte in der OKJA Praxis - Ein Erfahrungsbericht. In: InfoAnimation Nr. 48 (Bern, 2019), S. 13.
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* Castelli Patrizia und Wyss Stefanie: Kinderrechte in der OKJA Praxis - Ein Erfahrungsbericht. In: [https://doj.ch/wp-content/uploads/2019/09/info_animation_nr48_web.pdf InfoAnimation Nr. 48] (Bern, 2019), S. 13.
* Dabbene Matias: Kinderrechte vermitteln – der Beitrag der nonformalen Bildung. In: InfoAnimation Nr. 48 (Bern, 2019), S. 12-13.
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* Dabbene Matias: Kinderrechte vermitteln – der Beitrag der nonformalen Bildung. In: [https://doj.ch/wp-content/uploads/2019/09/info_animation_nr48_web.pdf InfoAnimation Nr. 48] (Bern, 2019), S. 12-13.
* DOJ/AFAJ (2019): InfoAnimation Nr. 48, Kinderrechte in Politik und Praxis. Bern.
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* DOJ/AFAJ (2019): [https://doj.ch/wp-content/uploads/2019/09/info_animation_nr48_web.pdf InfoAnimation Nr. 48], Kinderrechte in Politik und Praxis. Bern.
 
* Gross-Oetringhaus, H. (2011): Partizipation durch Partizipation lernen. In: Gross-Oetringhaus, H. & Starck, P. (Hrsg.): Partizipation - ein Kinderrecht, S. 22-33. Osnabrück: terre des hommes.
 
* Gross-Oetringhaus, H. (2011): Partizipation durch Partizipation lernen. In: Gross-Oetringhaus, H. & Starck, P. (Hrsg.): Partizipation - ein Kinderrecht, S. 22-33. Osnabrück: terre des hommes.
* Kanton St.Gallen Amt für Soziales Abteilung Kinder und Jugend, www.kindersg.ch/kinderrechte
 
 
* Maywald Jörg (2012): Kinder haben Rechte! Kinderrechte kennen - umsetzen - wahren; für Kindergarten, Schule und Jugendhilfe (0 - 18 Jahre). Weinheim, Basel: Beltz Verlag.
 
* Maywald Jörg (2012): Kinder haben Rechte! Kinderrechte kennen - umsetzen - wahren; für Kindergarten, Schule und Jugendhilfe (0 - 18 Jahre). Weinheim, Basel: Beltz Verlag.
 
* SozialAktuell. Nr. 11 (2018): Kinderrechte. Versprechen an die Zukunft.
 
* SozialAktuell. Nr. 11 (2018): Kinderrechte. Versprechen an die Zukunft.
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* [https://www.kinderlobby.ch/deutsch/kinderrechte/ Kinderlobby Schweiz]
 
* [https://www.kinderlobby.ch/deutsch/kinderrechte/ Kinderlobby Schweiz]
 
* Netzwerk Kinderrechte: [https://www.netzwerk-kinderrechte.ch/resources/Kampagne-Kinderrechte-Leitfaden-DT.pdf Kindergerechtigkeitscheck]
 
* Netzwerk Kinderrechte: [https://www.netzwerk-kinderrechte.ch/resources/Kampagne-Kinderrechte-Leitfaden-DT.pdf Kindergerechtigkeitscheck]
* Netzwerk Kinderrechte: Kinder- und Jugendstimmen für die «List of Issues prior to reporting» an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes  
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* Netzwerk Kinderrechte: Kinder- und Jugendstimmen für die [https://www.netzwerk-kinderrechte.ch/resources/190701_Netzwerk-Kinderrechte-Schweiz_Kinder-und-Jugendinput-LOIPR4.pdf «List of Issues prior to reporting»] an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
 
* Netzwerk Kinderrechte: [https://www.netzwerk-kinderrechte.ch/resources/NKS_2021_Kinder-und-Jugendbericht4.pdf Partizipativer Kinder und Jugendbericht 2021]
 
* Netzwerk Kinderrechte: [https://www.netzwerk-kinderrechte.ch/resources/NKS_2021_Kinder-und-Jugendbericht4.pdf Partizipativer Kinder und Jugendbericht 2021]
 
* [https://www.quali-tool.ch/ Quali-Tool]
 
* [https://www.quali-tool.ch/ Quali-Tool]
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* UNICEF: [https://www.unicef.ch/de/unsere-arbeit/schweiz-liechtenstein/kinderfreundliche-gemeinde Kinderfreundliche Gemeinde]
 
* UNICEF: [https://www.unicef.ch/de/unsere-arbeit/schweiz-liechtenstein/kinderfreundliche-gemeinde Kinderfreundliche Gemeinde]
 
* [https://www.oja-wissen.info/suchen-finden/?q=Kinderrechte&submit= Wissensplattform Alles Wissen in der Offenen Jugendarbeit], Schlagwort Kinderrechte  
 
* [https://www.oja-wissen.info/suchen-finden/?q=Kinderrechte&submit= Wissensplattform Alles Wissen in der Offenen Jugendarbeit], Schlagwort Kinderrechte  
 
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==Autor*innen und Herausgeber==
 
==Autor*innen und Herausgeber==
 
'''Géraldine Bürgy''', Projektleiterin Kinder- und Jugendförderung, DOJ/AFAJ
 
'''Géraldine Bürgy''', Projektleiterin Kinder- und Jugendförderung, DOJ/AFAJ
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'''Rahel Wartenweiler''', Geschäftsleiterin Netzwerk Kinderrechte Schweiz
 
'''Rahel Wartenweiler''', Geschäftsleiterin Netzwerk Kinderrechte Schweiz
  
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'''Herausgeber:''' Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ), Pavillonweg 3, 3012 Bern, [https://doj.ch/ www.doj.ch]
 
 
'''Herausgeber'''
 
 
 
Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ), Pavillonweg 3, 3012 Bern, [https://doj.ch/ www.doj.ch]
 

Aktuelle Version vom 7. September 2021, 13:13 Uhr

Empfehlungen Kinderrechte in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Herausgeber: DOJ/AFAJ

Erstveröffentlichung: August 2021

Letzte Aktualisierung: 2021-09-07
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Der Dachverband Offene Kinder und Jugendarbeit Schweiz DOJ hat von 2019 bis 2021 am partizipativ erarbeiteten Kinder- und Jugendbericht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zuhanden der Vereinten Nationen (UNO) mitgewirkt. In der Vorbereitung und der Zusammenarbeit mit Pilotgemeinden hat sich herausgestellt, dass den Fachpersonen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) spezifische Grundlagen und Hilfsmittel fehlen, um die Kinderrechte in ihrem Arbeitsalltag einzubeziehen. Daher entstand die Idee dieser Fachpublikation, welche der DOJ in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Kinderrechte Schweiz, punkto Eltern, Kinder & Jugendliche und der Stiftung Pro Juventute Schweiz erarbeitete.

Es ist wichtig und notwendig die Kinderrechte nicht nur als theoretische Grundlage der OKJA zu sehen, sondern diese auch in der Praxis zu vermitteln. Die vorliegenden Empfehlungen schliessen die Lücke zwischen Theorie und Praxis und bietet den Fachpersonen der OKJA praxisbezogene Ideen und Anregungen, um die Kinderrechte besser zu verstehen und umzusetzen, sowie den Kindern und Jugendlichen Wissen darüber zu vermitteln. So können sie Kindern und Jugendlichen beispielsweise Mitwirkungsmöglichkeiten ermöglichen, sowohl in der OKJA wie auch im gesellschaftlichen Leben.

Die Empfehlungen erleichtern den Fachpersonen den Zugang zur Kinderrechtskonvention, vermitteln Wissen dazu und stellen fachliche und methodische Zusammenhänge zur OKJA her. Nach dem ersten, theoretischen Teil über die Kinderrechtskonvention und die wichtigsten Kinderrechte geht es im zweiten Teil um praktische Umsetzungsmöglichkeiten. Ausserdem liefert diese Fachpublikation Hinweise zu weiterführenden Informationen.

Grundlagen der Kinderrechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren», so lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Verabschiedet hat ihn die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) im Jahr 1948. Das reichte aber nicht aus, um zu gewährleisten, dass allen Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft oder Religionszugehörigkeit dieselben grundlegenden Rechte zugestanden wurden. Erst 1978 forderte eine UN-Konvention etwa, dass die Menschenrechte vorbehaltslos auch für Frauen zu gelten haben. Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der UNO ausserdem die Kinderrechtskonvention, um auch dem verletzlichsten Teil der Menschen den Schutz ihrer Rechte zu sichern. Seither gilt der 20. November als «Internationaler Tag der Kinderrechte».  

1997 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der Schweiz ratifiziert. Auf diese Rechte und auf die Bundesverfassung der Schweiz stützt sich die schweizerische Kinder- und Jugendpolitik, die auf den drei Hauptsäulen Schutz, Förderung und Partizipation beruht.

Mittlerweile wurde die Kinderrechtskonvention von 196 Staaten ratifiziert (Stand Juli 2021). Als völkerrechtliches Übereinkommen verpflichtet die Konvention ihre Mitglieder zur Umsetzung und zum Schutz der Kinderrechte gesetzliche Massnahmen zu treffen. Alle Staaten müssen dem Kinderrechtsausschuss regelmässig einen Bericht darüber vorlegen, wie es um die Umsetzung der Kinderrechte in ihrem Land bestellt ist. In der Schweiz läuft zwischen 2019 und 2021 das dritte Staatenberichtsverfahren.  Parallel dazu wird ein sogenannter Schattenbericht eingereicht, der den Standpunkt der Nichtregierungsorganisationen vertritt und den staatlichen Bericht kritisch unter die Lupe nimmt. 2021 wurde zum ersten Mal auch ein partizipativ erarbeiteter Kinder- und Jugendbericht eingereicht, an dem unter anderem Jugendliche aus der OKJA mitgewirkten haben.

Der Auftrag der OKJA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die OKJA begleitet, unterstützt und fördert Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Selbstständigkeit. In der Schweiz ist sie in den Gemeinden Drehscheibe sowie Anlauf- und Beratungsstelle für alle Akteur*innen der Kinder- und Jugendförderung. Sie versteht sich als wichtige Akteurin der ausserschulischen Bildung. Als Teil der Sozialen Arbeit vertreten die Fachpersonen die Menschenrechtsprofession im Bereich Kinder und Jugend.

Illustration einiger Grundsätze der OKJA mit besonderem Bezug zu den Kinderrechten
Illustration: DOJ/AFAJ, Roman Hartmann

Die OKJA stellt basierend auf ihren Grundsätzen Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche im Gemeinwesen sicher und hat daher als wichtige Akteurin bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und als Initiatorin von Mitwirkungsverfahren von Kindern und Jugendlichen für Gemeinden und Städte eine zentrale Funktion inne.

Zehn wichtige Artikel für die OKJA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die 54 Artikel umfassende UN-Kinderrechtskonvention gilt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie basiert auf vier Grundprinzipien (Quelle: Unicef):

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden, sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, wegen einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
  2. Das Recht auf Wahrung des Kindeswohls: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, hat das Wohl des Kindes Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.
  3. Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Kind muss Zugang zu medizinischer Hilfe bekommen, zur Schule gehen können und vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.
  4. Das Recht auf Anhörung und Partizipation: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Das heisst auch, dass man sie ihrem Alter gerecht informiert und sie in Entscheidungen einbezieht.

Kinderlobby Schweiz nennt zehn wesentliche Kinderrechte, die auch für den Tätigkeitsbereich der OKJA relevant sind (Quelle: Kinderlobby Schweiz). Diese Liste dient als Einstieg und kann jederzeit ergänzt werden.

10 wichtige Kinderrechte, gemäss Kinderlobby Schweiz
Illustration: DOJ/AFAJ, Roman Hartmann

Für Kinder und Jugendliche finden sich gute Zusammenfassungen in einfacher Sprache beispielsweise auf den Webseiten von Unicef, éducation21 und Pro Juventute oder auf YouTube (Literatur und Hilfsmittel).

In der Praxis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grundlegend für die Umsetzung der Kinderrechte in der OKJA ist eine Haltung, welche die Kinder und Jugendlichen als eigenständige Rechtspersönlichkeiten anerkennt und die von allen Fachpersonen – einschliesslich der Leitung einer Fachstelle – mitgetragen wird. Dies bedingt, dass die Erwachsenen Macht abgeben, und dass das Verhältnis zwischen ihnen und den Kindern und Jugendlichen immer wieder kritisch reflektiert wird.

Transparenz und Kommunikation auf Augenhöhe

Den Kindern und Jugendlichen sollte nachvollziehbar vermittelt werden, wem welches Recht zusteht und wer was entscheiden kann. Bei Beteiligung geht es nicht um «Kinder an die Macht», sondern vielmehr um eine Kommunikation und ein Miteinander auf Augenhöhe (Gross-Oetringhaus, 2011, S. 25). Dies ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Rechte der Kinder und Jugendlichen in der Arbeit der OKJA zur Selbstverständlichkeit werden.

Reflektierter Umgang

Kinder machen auf die Kinderrechte aufmerksam, indem sie Flyer verteilen oder Kuchen für Spenden an Kinderhilfswerke verkaufen. Werden Kinder in diesem Beispiel einer Aktion für Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit instrumentalisiert? Sollen sich die Kinder und Jugendlichen selbst für ihre Rechte einsetzen oder wäre das nicht eher die Aufgabe der Fachpersonen? Wer ist verantwortlich für die Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte? Als völkerrechtliches Übereinkommen verpflichtet die UN-Kinderrechtskonvention ihre Mitglieder und damit auch die Schweiz zur Umsetzung und zum Schutz der Kinderrechte. Kinder und Jugendliche müssen also auf die Unterstützung von Erwachsenen und Fachpersonen zählen können. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt nicht bei ihnen. Solange die Fachpersonen reflektiert mit dem Thema umgehen, sich auf Gemeindeebene für die Kinder und Jugendlichen einsetzen und deren Rechte und Anliegen sichtbar machen, ist es aber willkommen, wenn Kinder und Jugendliche auf freiwilliger Basis auf die Kinderrechte aufmerksam machen wollen.

Hilfsmittel zur Standortbestimmung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um herauszufinden, wo eine Institution in Bezug auf die Umsetzung der Kinderrechte steht, gibt es zahlreiche Hilfsmittel, Checklisten und Hintergrundinformationen. Für die OKJA existiert noch keine Leitlinie zur Umsetzung der Kinderrechte. Die im Folgenden beschriebenen Hilfsmittel können als Einstiegs- und Orientierungshilfen dienen.

Kindergerechtigkeitscheck des Netzwerks Kinderrechte Schweiz

Diese Checkliste für eine kindergerechte Verwaltung ist auf die politischen Behörden ausgerichtet, liefert aber wichtige allgemeine Fragen zu kindergerechten Dienstleistungen. Der Fragebogen zur Vor- und Hauptuntersuchung bietet grundlegende Hinweise zur Standortbestimmung. Link

Instrument zur Qualitätssicherung

Quali-Tool ist ein Onlineinstrument des DOJ mit Wirkungsmodell zur Darstellung der bestehenden Angebote und Strukturen der OKJA und zur Planung ihrer Weiterentwicklung. Hier kann die UN-Kinderrechtskonvention als Grundlage verwendet werden. Link

Label Kinderfreundliche Gemeinde

Die Kinderfreundlichkeit einer Gemeinde zeigt sich darin, wie die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung, Gleichbehandlung und Anhörung in Bereichen wie Schule, Verwaltung, Gesundheit, Freizeit und Wohnen usw. umgesetzt werden. Der Fragekatalog dieser Initiative von UNICEF bietet Anregung zu Kriterien und Messwerten. Link

Exkurs: Das Tripelmandat der Sozialen Arbeit: Fachpersonen der OKJA stehen als Sozialarbeitende im Spannungsverhältnis zwischen drei Mandaten. Das erste Mandat beinhaltet die Arbeit mit der Zielgruppe (Befähigung, Unterstützung der Kinder und Jugendlichen). Das zweite Mandat betrifft die Ansprüche und den Auftrag der Gemeinde als Arbeitgeber. Das dritte Mandat umfasst die Verantwortung gegenüber der Profession (Menschenrechte, Berufskodex, Professionstheorien) und ist in Bezug auf die Haltungsfrage und das politische Engagement für die Kinderrechte von grosser Bedeutung. Dieses Tripelmandat, wie es von Staub-Bernasconi formuliert wird, macht die Soziale Arbeit zur Menschenrechtsprofession und verdeutlicht die Verantwortung der Fachpersonen der OKJA, Lobbyarbeit für die Kinderrechtskonvention zu machen (Staub-Bernasconi 2018). 

Konkrete Umsetzung und Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der niederschwellige und offene Kontext der OKJA bietet den Fachpersonen die Möglichkeit mit den Kindern und Jugendlichen auf spielerische und kreative Art und Weise selbst ein abstraktes Thema wie die Kinderrechtskonvention zu thematisieren. Am einfachsten gelingt dies mit dem Thema Partizipation oder Mitbestimmung, wie in Artikel 12 der Kinderrechtskonvention explizit erwähnt. Doch auch die anderen Rechte können in Angeboten der OKJA vermittelt und gefördert werden.

Implizit: Vom Angebot zu den Kinderrechten

In den Angeboten und Aktivitäten der OKJA findet Förderung der Kinderrechte im Regelbetrieb bereits implizit statt: Der freiwillige Kontext der OKJA und die tragfähigen Beziehungen zwischen den Fachpersonen und den Kindern und Jugendlichen ermöglichen es, heikle Themen anzusprechen, etwa Konsum von Rauschmitteln, Sexualität und psychisches Wohlbefinden. In den Räumlichkeiten der OKJA wird die Gesundheitskompetenz der Kinder und Jugendlichen gefördert, zum Beispiel durch gemeinsames Kochen und Essen oder durch Bewegungsangebote.

🗸 Art. 24 KRK, Gesundheit

🗸 Art. 33 KRK, Schutz vor Rauschmitteln

Die OKJA bietet Kindern und Jugendlichen einen wichtigen Freiraum, ohne oder mit wenig Vorgaben, Anforderungen und Erwartungen. Sie stellt einen Ort dar, an dem auch Ruhe, Entspannung und Erholung möglich sind und als wertvoll anerkannt werden.

🗸 Art. 31 KRK, Ruhe, Freizeit und Erholung

Durch die Offenheit und Niederschwelligkeit ihrer Angebote ist die OKJA ein wichtiger Ort der ausserschulischen, informellen und non-formalen Bildung und fördert die Sozialkompetenzen. Dadurch leistet sie einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung und Entfaltung der Gesellschaftsfähigkeit junger Menschen.

🗸 Art. 28 und 29 KRK, Recht auf Bildung und Ausbildung

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit fördert daher grundsätzlich die Umsetzung der Kinderrechte. Es lohnt sich, diese Arbeit zu dokumentieren und für Gemeinden und die Öffentlichkeit sichtbar zu machen.

Explizit: Von den Kinderrechten zum Angebot

Netzwerk Kinderrechte Schweiz weist darauf hin, dass Kinder und Jugendliche insgesamt ungenügend über ihre spezifischen Rechte informiert sind. Bei der Erarbeitung der «List of Issues prior to reporting 2019» hat sich herausgestellt, dass sich die Kinder und Jugendlichen selbst mehr Informationen zum Thema Kinderrechte wünschen (Quelle: Forderungen Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Juni 2019).  Es geht daher im Kontext der OKJA auch darum, die Kinder und Jugendlichen in den Angeboten und mit Aktivitäten explizit auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und diese für sie greifbar zu machen.

Wie kann die Kinderrechtskonvention im Jugend- oder Kindertreff thematisiert werden? Dies kann zum Beispiel an einem Filmabend geschehen, im Rahmen einer Projektwoche oder über die sozialen Medien der OKJA-Fachstelle. Fachpersonen der OKJA sind nah dran an den aktuellen Themen und Problemen der Kinder und Jugendlichen und können diese zeitnah aufgreifen und eine Verbindung zu den Kinderrechten herstellen.

Die folgenden zwei Beispiele stammen aus Gemeinden, respektive von OKJA-Fachstellen, die beim partizipativen Erarbeiten des Kinder- und Jugendberichts des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zuhanden der UNO mitwirkten.

Beispiel 1 – Insta-Storys mit Umfrage

Eine Gemeinde führte mit Jugendlichen eine Umfrage auf Instagram durch, um auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen und herauszufinden, welche Rechte den Jugendlichen bereits bekannt sind. Die Insta-Storys wurden von vielen Personen angeschaut, auch wenn nicht alle aktiv mitmachten. So gelang es auf das Thema Kinderrechte aufmerksam zu machen.

Beispiel 2 – Jugendliche gestalten Bild

Eine andere Gemeinde veranstaltete mit Jugendlichen einen Workshop. Im Anschluss gestalteten die Jugendlichen gemeinsam ein Bild, welches die Kinderrechte darstellt, und haben sich auf dem Bild selbst verortet: Wo stehe ich in Bezug auf meine Rechte? Wie stark werden diese respektiert? Dadurch wurden nicht nur die Teilnehmenden sensibilisiert, sondern auch alle Personen, welche sich das Bild ansahen.

Weitere Anregungen und Tipps finden sich unter Literatur und Hilfmittel

Fazit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die OKJA soll ein Ort sein, an dem Kinderrechte erfahrbar und Partizipation erlebbar sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Fachpersonen die Kinderrechte kennen und deren Umsetzung als Teil ihres Auftrags wahrnehmen. Es geht um Fachwissen, das Reflektieren der eigenen Haltung, politisches Engagement und Kinder- und Jugendförderung.

Fachpersonen finden den Einstieg über folgende Fragen: Was wissen die Kinder und Jugendlichen über ihre eigenen Rechte? Sind unsere Angebote kinderrechtskonform? Wie können wir noch mehr zur Förderung, zur Partizipation und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen beitragen?

Die Umsetzung der Kinderrechte in der OKJA ist eine Querschnittsaufgabe und ein Prozess, der am besten in kleinen Schritten erfolgt. Bereits unkompliziertes Vermitteln von Informationen zu den Kinderrechten zum Beispiel kann grosse Wirkung zeigen.

Eine Sensibilisierung für die eigenen Persönlichkeitsrechte und die der anderen wirkt sich positiv auf den Umgang zwischen den Kindern und Jugendlichen sowie auf die Gesellschaft aus. Die OKJA als Akteurin der non-formalen Bildung und als Umsetzungspartnerin der UN-Kinderrechtskonvention trägt somit zum sozialen Zusammenhalt und zum Demokratieverständnis bei.

Die OKJA ist als Teil der Sozialen Arbeit eine Menschenrechtsprofession. Fachpersonen sind aufgefordert ihre Möglichkeiten nutzen, auf Politik und Verwaltung Einfluss zu nehmen und die Kinderrechte zu stärken.

Illustration: DOJ/AFAJ, Roman Hartmann

Literatur und Hilfsmittel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur

  • DOJ/AFAJ (2018): Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz. Grundlagen für Entscheidungsträger*innen und Fachpersonen, Bern.
  • Castelli Patrizia und Wyss Stefanie: Kinderrechte in der OKJA Praxis - Ein Erfahrungsbericht. In: InfoAnimation Nr. 48 (Bern, 2019), S. 13.
  • Dabbene Matias: Kinderrechte vermitteln – der Beitrag der nonformalen Bildung. In: InfoAnimation Nr. 48 (Bern, 2019), S. 12-13.
  • DOJ/AFAJ (2019): InfoAnimation Nr. 48, Kinderrechte in Politik und Praxis. Bern.
  • Gross-Oetringhaus, H. (2011): Partizipation durch Partizipation lernen. In: Gross-Oetringhaus, H. & Starck, P. (Hrsg.): Partizipation - ein Kinderrecht, S. 22-33. Osnabrück: terre des hommes.
  • Maywald Jörg (2012): Kinder haben Rechte! Kinderrechte kennen - umsetzen - wahren; für Kindergarten, Schule und Jugendhilfe (0 - 18 Jahre). Weinheim, Basel: Beltz Verlag.
  • SozialAktuell. Nr. 11 (2018): Kinderrechte. Versprechen an die Zukunft.
  • Staub-Bernasconi Silvia (2018): Soziale Arbeit als Handlungswissenschaft, Systemische Grundlagen und professionelle Praxis – Ein Lehrbuch, 2., erweiterte Auflage. Bern: Haupt.

Hilfsmittel

Menschenrechtsbildung

  • Kompass – Deutsches Institut für Menschenrechte, Handbuch zur Menschenrechtsbildung für die schulische und ausserschulische Bildungsarbeit, Online-Version
  • Website zum Buch, enthält neben den Übungen des Buches weitere länderspezifische Übungen und Hintergrundinformationen: Kompass online
  • Compasito, Menschenrechtsbildung für Kinder, entwickelt vom Europarat

Kinderrechte vermitteln

Die folgende Liste enthält grösstenteils Materialien für den Schulunterricht, die sich mit etwas Kreativität auch in der OKJA umsetzen lassen.

Videos

Kinderrechte für Kinder erklärt. YouTube-Kanal von UNICEF Deutschland

Kinderrechte Schweiz. YouTube-Kanal von UNICEF Schweiz

Hinweise zu weiterer Literatur und zu ergänzenden Hilfsmitteln sind willkommen und werden von der Redaktion des DOJ gerne ergänz. Danke für Hinweise an redaktion@doj.ch.

Weitere Tipps und Informationen

Autor*innen und Herausgeber[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Géraldine Bürgy, Projektleiterin Kinder- und Jugendförderung, DOJ/AFAJ

Matias Dabbene, Programmverantwortlicher Kinderrechte und Partizipation, Stiftung Pro Juventute, Vorstandsmitglied Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Mitglied der Arbeitsgruppe Schweizer Kinder- und Jugendbericht

Petra Greykowski, Mitarbeiterin Fachbereich Kinder- und Jugendförderung, Punkto Eltern, Kinder & Jugendliche, Baar

Zeno Steuri, Projektleiter Kinder- und Jugendförderung punkto Eltern, Kinder & Jugendliche, Baar, Projektleiter KinderKraftWerk, Gastdozent für Kinderrechte im CAS LiT an der Pädagogischen Hochschule Luzern, Vorstandsmitglied Kinderlobby Schweiz

Rahel Wartenweiler, Geschäftsleiterin Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Herausgeber: Dachverband Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ), Pavillonweg 3, 3012 Bern, www.doj.ch